Starkregenvorsorge

Das Umweltamt der Stadt Bornheim hat umfangreiche Informationen zum Hochwasserschutz,  Informationen zu Starkregen, möglichen Gefahrenpunkten und Vorsorge zusammengestellt. Auch die Verbraucherzentrale NRW sowie das Abwassernetzwerk Rheinland stellt weitere Informationen zur Verfügung, z.B den Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer (darin enthalten auch das Thema „Rückstauschutz“). Enthalten ist zudem eine Checkliste, die hilft eine Selbstbeurteilung vorzunehmen.
Sollte dabei festgestellt werden, dass das eigene Haus gefährdet ist, bietet Frau Ortwein vom Stadtbetrieb Bornheim eine kostenfreie Objektschutzberatung vor Ort an. Termine können telefonisch unter der Rufnummer 02227 / 9320-78 (Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr) oder per E-Mail an starkregenberatung(at)sbbonline.de vereinbart werden.




Schließlich haben Stadt und Stadtbetrieb gemeinsam einen Flyer mit vielen Hinweisen zusammengestellt, wie man sich vor Überschwemmungsschäden und Rückstau aus dem Kanal schützen kann. Der Flyer wurde mit der Abwasserrechnung 2021 an alle Grundstückseigentümer verschickt. Er kann auch hier heruntergeladen werden:

Interessante Webinare zu dem Thema finden Sie u.a. auf den Seiten des Abwassernetzwerk Rheinland sowie der Verbraucherzentrale NRW. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat zu dem Thema ein Video Starkregen, wie man Gebäude davor schützt veröffentlicht. Herstellerbeispiele u.a. zur Starkregenvorsorge finden Sie auf den Seiten des HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V.

Wasser-Risiko-Check

Wie gut sind Sie gegen Überflutungen geschützt?
Auch außerhalb von persönlichen Gesprächen haben Sie mit dem Online-Tool des Wasser-Risiko-Checks die Möglichkeit, sich über eine eventuelle Gefährdung für Ihr Grundstück in Bornheim zu informieren.
Nach Eingabe Ihrer Adresse erhalten Sie eine erste Übersicht, wie stark Ihr Grundstück bei Starkregen und Hochwasser betroffen sein könnte. Anschließend erfolgt die Beantwortung eines Fragebogens. Er enthält 29 Fragen, die in sieben Themenbereiche (Oberflächenabfluss, Rückstau, kleine Fließgewässer, Topographie & Relief, Boden & Flächennutzung, Bebauungsstruktur, Grundhochwasser & Sickerwasser) untergliedert sind. 


Diese Fragen sind die Grundlage, um unter den vielen Objektschutzmaßnahmen die zu finden, die auf Ihre Situation passen. Unter dem Icon   werden die Fragen verständlich erläutert.

Die Ergebnisse am Ende des Wasser-Risiko-Checks zeigen Ihnen Schutzmaßnahmen auf, die auf Basis Ihrer Angaben und Ihrer Antwort für Sie sinnvoll sein könnten. Zusätzlich können Sie sich das Ergebnis der Auswertung als PDF herunterladen.

Starten Sie hier Ihren Wasser-Risiko-Check

Hilfestellungen und Hinweise für Betroffene der Unwetterkatastrophe im Juli 2021

Menschen, die vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen sind, können in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung. Fördermittel können für Schäden an Gebäuden (Wohnhäuser, Garagen etc.) und Hausrat beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn die Schäden nur teilweise durch eine Versicherung abgedeckt wurden.

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an drei verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für Betroffene an, die Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder nicht über einen Internetzugang verfügen. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Rhein-Sieg-Kreises oder auf beiliegendem Flyer

Was ist Starkregen?

Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen, die in kurzer Zeit und häufig im Zusammenhang mit Unwettern fallen. Meistens tritt Starkregen räumlich begrenzt auf. In der Folge kann es zu lokalen Überflutungen, auch an Gewässern, kommen.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) unterscheidet bei Starkregen drei Warnstufen

  • Starkregen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden 
  • Heftiger Starkregen 25-40 l/m² in 1 Stunde oder 35-60 l/m² in 6 Stunden 
  • Extrem heftiger Starkregen > 40 l/m² in 1 Stunde oder > 60 l/m² in 6 Stunden

Insbesondere im Sommerhalbjahr tritt Starkregen auf. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. An heißen Tagen entstehen durch die Verdunstung massive Quellwolken. Wenn diese mit der kalten Luft zusammentreffen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und es kommt zu unwetterartigen Niederschlägen auf relativ kleinem Raum.

Das Abwassernetzwerk Rheinland hat 2019 mit den teilnehmenden Kommunen den Starkregenindex eingeführt. Dieser soll die Bewertung von Starkregenereignissen für die Bevölkerung vereinfacht sowie verständlich darstellen.

Welche Gebiete sind besonders betroffen?

  • Grundstücke in Nähe von Bächen, Gewässern
  • Grundstücke in Senken
  • besonders dicht besiedelte Stadtviertel
  • Grundstücke am Hang (durch wild abfließendes Oberflächenwasser mit hohen Fließgeschwindigkeiten)

Welche Gebäude sind gefährdet?

  • tiefliegende bzw. unterirdische Räume oder Infrastrukturen, in die das Wasser bei Starkregen oberflächig eindringen kann (z.B. Souterrainwohnungen, Keller, Tiefgaragen, Unterführungen, Tunnel, U-Bahnhöfe)
  • Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bordsteinkante (wild abfließendes Oberflächenwasser kann in Gebäude eindringen) 
  • tiefliegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung

Was tut die Stadt Bornheim bzw. der Stadtbetrieb Bornheim AöR zum Schutz gegen Starkregen?

Das Abwasserwerk des StadtBetrieb Bornheim AöR plant und betreibt das öffentliche Kanalnetz sorgfältig und trägt somit aktiv zum Schutz vor Überflutungen bei. Es werden gezielt Netzverknüpfungen und Regenrückhalteräume geschaffen, um somit die Speicherkapazitäten im Kanalnetz intelligent zu steuern.

Seit 2015 liegen integrierte Hochwasservorsorgekarten für das Stadtgebiet Bornheim vor, denen entnommen werden kann, welche Straßen und damit auch welche Grundstücke von Überflutungen betroffen sind. Integriert bedeutet, dass bei der Erstellung sowohl Wasser aus den Bächen als auch aus dem Abwassernetz und das oberflächlich abfließende Niederschlagswasser unter die Lupe genommen wurden. Die Karten stellen Überflutungen bei verschiedenen jährlichen Ereignissen dar. Sie sind Ergebnis der "Studie zur Integrierten Hochwasservorsorge" (als Kurzfassung), die 2014 vom Abwasserwerk in Auftrag gegeben und im Februar 2015 verschiedenen politischen Gremien vorgestellt und anschließend veröffentlicht wurde. Das Unwetter vom 14. Juli 2021 hat die Ergebnisse der Studie zum großen Teil bestätigt.

Basierend auf diesen Untersuchungen hat das Abwasserwerk bereits vor dem Unwetter vom 14.07.2021 die Erstellung eines "Handlungskonzeptes kommunales Starkregenrisikomanagement für Bornheim" geplant und nach Eingang des Förderbescheids vom 15.07.2021 beauftragt. Ende März wurde das Handlungskonzept im Verwaltungsrat des Stadtbetriebs und Ende April im Umweltausschuss vorgestellt. Im Umweltausschuss wurde darüber hinaus eine Übersicht über die von der Stadt seit dem Unwetter ergriffenen Maßnahmen gegeben.

Auf Grundlage der vorliegenden Studie zur integrierten Hochwasservorsorge für das Bornheimer Stadtgebiet wurden in den letzten Jahren zahlreiche Investitionen umgesetzt. Eine vollständige Ableitung seltener oder extremer Starkregenfälle in die Abwasserkanäle ist derzeit und künftig nicht realisierbar. Eine hundertprozentige Absicherung gegen Starkregenfolgen ist technisch nicht möglich.

Bin ich betroffen?

Im Februar 2015 wurde die Studie zur Integrierten Hochwasservorsorge im Stadtgebiet Bornheim verschiedenen politischen Gremien vorgestellt, die in der Presse ebenfalls bekannt gemacht wurde. In dieser Studie wurde in verschiedenen Straßen des Stadtgebietes Bornheim eine Überflutungsgefahr festgestellt, die teilweise während des Ereignisses vom 14.07.2021 eingetreten ist.

Welche Straßen und damit auch welche Grundstücke von Überflutungen betroffen sind, können Sie den seit 2015 vorliegenden Hochwasservorsorgekarten entnehmen. Hierbei wurden Abflüsse aus Außengebieten, Überflutungen aus dem Kanalnetz und Überschwemmungen aus Gewässern nicht getrennt, sondern integriert betrachtet. Es wurden Berechnungen für die Niederschlagsbelastungen mit den Wiederkehrzeiten T = 20 a, T = 30 a und T = 100 a durchgeführt.

Die hier abgebildeten Karten stellen ein seltenes 100jähriges Starkregenereignis nach KOSTRA Atlas mit einem Niederschlagsergebnis von T=100a, 48mm/h dar.

Diese stellen den Ist-Zustand bei einem 100-jährigen Regenereignis für den Bereich 1 (Merten und Walberberg), Bereich 2 (Merten, Sechtem und Walberberg), Bereich 3 (Merten, Sechtem, Rösberg und Walberberg), Bereich 4 (Brenig, Dersdorf, Hemmerich, Kardorf und Waldorf), Bereich 5 (Bornheim und Roisdorf) sowie Bereich 6 (Hersel, Uedorf und Widdig) dar. 

Ausserdem finden Sie auf den Seiten der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/unwettervorsorge noch weitere Informationen u.a. auch zu dem Ereignis vom 14.07.2021.

Das Land NRW hat Starkregengefahrenkarten für ein seltenes sowie ein extremes Starkregenereignis und eine Hochwasserrisikokarte veröffentlicht. Grundwasserstände können über die interaktive Kartenansicht des Erftverbandes sowie der LANUV unter -Grundwasserstände online- abgefragt werden.

Muss ich mich selber vor Überflutung durch Hochwasser schützen?

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §5 Absatz 2 regelt die Eigenverantwortung wie folgt:

"Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen."

Wie kann ich mich vor Überflutungen schützen?

Tiefliegende Gebäudeöffnungen (Kellerfenster, Kellertreppen, Lichtschächte, Eingangstüren im Erdgeschoss) können Sie gegen oberflächlich eindringendes Wasser - je nach örtlichen Gegebenheiten - durch Erdwälle, Sockelmauern, druckdichte Fenster oder Türen, Einbau von Klappschotten oder Aufkantungen im Bodenbelag schützen. Vor dem Hintergrund der fehlenden Vorwarnzeiten bei Starkregenereignisse sind grundsätzlich permanente bzw. vollautomatische Schutzelemente zu bevorzugen.

Produkte für private Objektschutzmaßnahmen finden Sie u.a. auf den Seiten des HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V.

Was kann ich gegen Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit tun?

Durch die Zunahme der Niederschläge wird zumindest temporär der Grundwasserstand ansteigen. Nach anhaltenden Nässeperioden oder nach einem Starkregen kann sich zusätzlich aufstauendes Sickerwasser im Boden sammeln. Dieses von außen anstehende oder drückende Wasser kann zur Kellerdurchfeuchtung führen, wenn die Wände nicht in ausreichendem Maße durch wassersperrende Schutzanstriche etc. geschützt sind. Oftmals wird das Grundwasser für feuchte Keller verantwortlich gemacht, obwohl andere Ursachen für die Vernässung vorliegen können, beispielsweise eine fehlende Rückstausicherung im Keller, undichte Rohrverbindungen in den Grundleitungen oder durch Rohreinführungen in den Außenwänden.

Muss ich mich gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal schützen?

Ja. Dies wird in der Abwasserbeseitigungssatzung des StadtBetrieb Bornheim festgelegt.
Demnach hat sich der Grundstückseigentümer gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat er in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) funktionstüchtige sowie geeignete Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein und so errichtet und betrieben werden, dass eine Selbstüberwachung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitung möglich ist. 
Hinweis: Bei einem fehlenden oder nicht regelmäßig gewarteten (zweimal pro Jahr) Rückstauschutz kommen Versicherungen evtl. nicht für Schäden auf – auch die Elementarversicherung nicht.

Wie kann ich mich gegen Rückstau aus dem Kanal schützen?

Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Waschbecken, Duschen) sollten möglichst oberhalb der Rückstauebenen installiert werden. Dies ist der beste Schutz. Ist dies nicht möglich oder wenn Sie im Untergeschoss darauf nicht verzichten möchten, besteht die Möglichkeit u.a. des Einbaus von Rückstauverschlüssen, Sicherung durch Hebeanlagen etc. Hierbei gibt es aber einiges zu beachten. Daher sollten Sie zusammen mit Ihrem Sanitärfachbetrieb die verschiedenen Möglichkeiten überprüfen.

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass im Falle eines Rückstaus das Wasser von Ihren Dachflächen und aus dem Obergeschoss nicht gegen die geschlossene Rückstausicherung drückt.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Rückstau-Handbuch und auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW. Der Erftverband hat zu dem Thema einen -Rück­stau­sicherung- und Über­flutungs­schutz­film- veröffentlicht.

Was muss ich als Anlieger an Bächen beachten?

Um einen möglichst schadlosen Abfluss von Hochwasser zu ermöglichen, müssen Anlieger*innen an Bächen mit baulichen Anlagen – dazu zählen auch schon Zäune – bestimmte Abstände einhalten, ebenso mit Kompostern, Holzlagern u.ä. Ausführliche Informationen dazu enthält das Merkblatt „Bauen am Gewässer“ der Stadt Bornheim.

Wie kann ich mich warnen lassen?

Es gibt die Möglichkeit, sich ortsspezifisch vor Unwetter sowie bei anderen Notlagen wie Hochwasser, Verkehrsbehinderungen oder Brände warnen zu lassen. Durch das Herunterladen einer der folgenden Apps können Sie die Unwetterwarnung verfolgen, um sich so vorzubereiten und zu schützen. 

  • WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
  • NINA die App des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
  • KATWARN des Fraunhofer-Instituts

Wie verhalte ich mich im Ernstfall?

  • Vorsicht vor dem Betreten überfluteter Kellerräume und Tiefgaragen. Zuschlagende Türen können zur tödlichen Falle werden. Außerdem besteht die Gefahr eines Stromschlags. Schalten Sie daher den Strom sowie die Heizung in überfluteten Bereichen vorsorglich ab. 
  • Meiden Sie Flächen, die unter Wasser stehen. Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den ohne weiteres eine Person angesaugt werden kann.
  • Durchfahren Sie mit ihrem Auto keine überfluteten Unterführungen, da diese innerhalb kurzer Zeit volllaufen können.
  • Lassen Sie ihr Radio eingeschaltet, um sich so zu informieren. 
  • Bitte helfen Sie Nachbarn und Menschen, die Hilfe benötigen, insbesondere ältere Mitmenschen.
  • Treffen Sie Vorsorge. Detaillierte Hinweise und Listen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Verfügung.

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Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen.

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E-Mail:  starkregenberatung(at)sbbonline.de

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