Abwasserentsorgung - Allgemein

Seit dem 01.01.2013 befindet sich das Abwasserwerk im Eigentum des Stadtbetrieb Bornheim AöR.

Hausanschluss Wasser und Abwasser

Die Informationen rund um einen neuen Hausanschluss für Wasser und Abwasser haben wir für Sie auf einer eigenen Unterseite zusammengestellt: Hausanschluss Wasser-Abwasser

Leitungsauskunft

Auskünfte und Planauszüge erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an leitungsanfrage(at)sbbonline.de

Starkregenvorsorge und Rückstauschutz

Am 14.07.2021 war das Stadtgebiet Bornheim von einem Starkregenereignis betroffen, das in diesem großflächigen Umfang aus unserer Erkenntnis noch nicht aufgetreten ist. Die Schäden waren überdurchschnittlich hoch. Informationen zur Starkregenvorsorge für Grundstückseigentümer finden sich auf der Seite: Starkregenvorsorge

Niederschlagswasser

Früher war es üblich, Niederschlagswasser zusammen mit dem Abwasser in die Kanalisation einzuleiten. Mittlerweile soll es nach Möglichkeit durch Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: "Versickerung von Niederschlagswasser".

Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen

Mit der Zustands- und Funktionsprüfung (ehemals Dichtheitsprüfung) erhalten Hauseigentümer/-innen einen Überblick über die Beschaffenheit ihrer Abwasserleitung. Informationen für Grundstückseigentümer finden sich auf der Seite: "Zustands- und Funktionsprüfung"

Gebühren Abwasser

Die Gebührensätze für Abwasser betragen beim StadtBetrieb ab dem 01.01.2023:

Gebührensatz je Kubikmeter eingeleitetes Abwasser (Schmutzwasser): 2,82 €
Gebührensatz für eingeleitetes Oberflächenwasser je Quadratmeter angeschlossene, bebaute und befestigte Grundstücksfläche pro Jahr (Niederschlagswasser): 1,71 €

Die vorgenannten Gebührensätze sind Berechnungsgrundlage der künftigen Abschlagsrechnungen.

sonstige Abwasserangelegenheiten

Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Bornheim

Der Stadtbetrieb Bornheim lässt in einem einjährigen Turnus Rattenköder in den Kanalschächten auslegen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss allerdings gewährleistet werden, dass Rattenköder nicht mehr mit dem Abwasser in der Kanalisation in Berührung kommen. Dementsprechend werden derzeit verschiedene Rattenköderboxen, die in die Kanalschächte eingesetzt werden, getestet. Die neuen Köderboxen sind gegen eindringendes Wasser geschützt. Steigt der Wasserpegel im Kanal, schließt die Köderbox wasserdicht ab. Sobald der Wasserpegel zurückgeht, öffnet sich der Eingang wieder, so dass der Köder für die Ratten erreichbar ist. 

Zusätzlich kann der Einsatz von Ködern in Menge, Art und Zeitpunkt bei einer Köderboxvariante dokumentiert werden. Dies wird durch ein serverbasiertes Dokumentationsprogramm leistet. Die Köderboxen sind mit einem Ortungssystem ausgestattet und können so kartographisch dargestellt werden. Damit kann verhindert werden, dass die Boxen beim Einsatz verloren gehen. Zudem ist erkennbar wie oft die Köderbox genutzt wurde. Die Datenerfassung erfolgt online.

Vorbeugung ist besser, als die Symptome zu bekämpfen!

Aber auch der Bürger kann gegen die Rattenbekämpfung durch Vermeidung von Fehlern vorgehen. Ratten leben in der Regel nicht im Kanalnetz. Das Kanalnetz im Stadtgebiet Bornheim ist kein Aufenthaltsort, da es keine Rückzugsmöglichkeiten für Ratten gibt. Lediglich Futter holen sich die Ratten im Kanalnetz, da immer noch viel zu viele Nahrungsmittel über die Toilette entsorgt werden. 

Folgendes ist zu beachten:

Einfache Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • keine Küchenabfälle über die Kanalisation entsorgen
  • keine Lebensmittel achtlos wegwerfen
  • keine Lebensmittel auf offenen Komposthaufen entsorgen
  • Essensreste sollten nur über den Hausmüll (Bio- oder Restmüll) entsorgt werden
  • der Gelbe Sack sollte erst am Tag der Abholung an die Straße gestellt werden
  • keine Futtermittel (für Haustiere oder wilde Vögel) oder Reste von Katzen- oder Hundenahrung offenstehen lassen
  • Vogelfütterung (zum Beispiel Enten und Tauben) unterlassen, Futterreste ziehen Ratten an
  • bei Vogelfutterhäuschen sollte man beobachten, wer von ihnen Gebrauch macht
  • für Ratten zugängliche Bereiche aufräumen und entrümpeln, dadurch werden Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten entzogen
  • an Gebäuden können vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, dazu gehören u.a.
    • beseitigen von baulichen Mängeln, z.B. Wanddurchbrüchen und Türspalten
    • vergittern von Kellerfenstern und Lüftungsschächte
    • reparieren von defekten Kanalrohren
    • Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssysteme, dies schützt zudem vor Rückstau aus dem Kanalnetz

Rattenplage auf privaten Grundstücken

Gibt es auf privaten Grundstücken Nahrung oder Nistplätze und Ratten haben sich dort eingenistet, nützt der Einsatz von Giftködern im städtischen Kanal vor dem befallenen Grundstück nur sehr wenig. Hier muss der Grundstückseigentümer selbst mithilfe eines fachkundigen Schädlingsbekämpfers tätig werden. In solchen Fällen kann der Stadtbetrieb Bornheim/Abwasserwerk bestenfalls, das bedeutet bei erfolgsversprechenden Aussichten, ergänzend Köderboxen im städtischen Kanalschacht aufstellen oder Giftköder auslegen. 

Ansprechpartner bei Rattensichtungen:

Stadt Bornheim Abteilung 3.3 – Ordnungswesen: 02222 945-160

 

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Öffnungszeiten Übersicht zu unseren Öffnungszeiten.

 

Anfahrt

StadtBetrieb Bornheim AöR
Donnerbachweg 15
53332 Bornheim

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Tel.: +49 2227 9320 0
Mail: sbbmail(at)sbbonline.de

 

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