Abwasserendsorgung - Allgemein
Seit dem 01.01.2013 befindet sich das Abwasserwerk im Eigentum des Stadtbetrieb Bornheim AöR.
Hausanschluss Wasser und Abwasser
Die Informationen rund um einen neuen Hausanschluss für Wasser und Abwasser haben wir für Sie auf einer eigenen Unterseite zusammengestellt: Hausanschluss Wasser-Abwasser
Leitungsauskunft
Auskünfte und Planauszüge erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an leitungsanfrage(at)sbbonline.de
Starkregenvorsorge
Informationen hierzu haben wir hier zusammengestellt.
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
Informationen hierzu haben wir hier zusammengestellt.
Niederschlagswasser
Früher war es üblich, Niederschlagswasser zusammen mit dem Abwasser in die Kanalisation einzuleiten. Mittlerweile soll es nach Möglichkeit durch Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer wieder in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden.
Eine Reduzierung oder Befreiung von der Niederschlags-
wassergebühr können Sie mit den Angaben zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr beantragen.
Beachten Sie hier bitte die Vorgaben der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises sowie den Hinweisen zu Versickerung von Niederschlagswasser auf Privatgrundstücken und Versickerung von Niederschlagswasser bei Gewerbebetrieben. Reduzierung bei Regenwassernutzungsanlage oder Dachbegrünung sind ebenfalls möglich. Informationen zur Dachbegrünung erhalten Sie z.B bei der Verbraucherzentrale NRW.
Rechtsgrundlagen
Die Abwasserentsorgung wird in diesen Satzungen geregelt:
Gebühren Abwasser
Die Gebührensätze für Abwasser beim StadtBetrieb seit 01.01.2020:
Gebührensatz je Kubikmeter eingeleitetes Abwasser (Schmutzwasser): 3,33 €
Gebührensatz für eingeleitetes Oberflächenwasser je Quadratmeter angeschlossene, bebaute und befestigte Grundstücksfläche pro Jahr (Niederschlagswasser): 1,74 €
Die vorgenannten Gebührensätze sind Berechnungsgrundlage der künftigen Abschlagsrechnungen.