Informationen für Grundstückseigentümer zur "Zustands- und Funktionsprüfung"

Der Landtag hat mehrheitlich die Änderung der Selbstüberwachungsverordnung für private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW) beschlossen. Diese Änderung ist am 13.08.2020 in Kraft getreten.

Der § 8 SüwVO Abw NRW wurde dahingehend geändert, dass die verpflichtende fristgebundene Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung in Wasserschutzgebieten für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen und nach dem 01.01.1965 errichtet wurden, abgeschafft wurde.

Den in den Vorjahren an alle Eigentümer von in Wasserschutzgebieten liegenden Gebäuden mit privaten Abwasserleitungen verschickten Aufforderungen, bis zum 31.12.2020 eine Dichtheitsprüfung vornehmen zu lassen, muss daher seit dem 13. August 2020 nicht mehr nachgekommen werden!

Sollte allerdings ein begründeter Verdacht vorliegen, der auf eine Undichtheit des häuslichen Kanals schließen lässt, ist bei diesen privaten Abwasserleitungen trotzdem eine Zustands- und Funktionsprüfung durchzuführen.

Bei privaten Abwasserleitungen innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten, die gewerbliches oder industrielles Abwasser führen, bleibt die Prüfpflicht mit der Frist bis zum 31.12.2020 weiterhin bestehen, wenn es sich um Abwasser bestimmter Herkunftsbereiche handelt, die in der Abwasserverordnung aufgeführt sind.

Ebenso ist weiterhin nach Neuerrichtung, aber auch nach wesentlicher Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage diese vor Inbetriebnahme der privaten Abwasserleitungen, unverzüglich hinsichtlich der Zustands- und Funktionsfähigkeit, zu überprüfen. Diese Prüfpflicht gilt unabhängig davon, ob sich das Grundstück innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet.

Ansprechpartnerin

Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen.

Frau Ortwein

Telefon 02227 / 9320-47
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag von 8:30 – 12:30

E-Mail:  dichtheitspruefung(at)sbbonline.de

Wie wird geprüft?

Die Zustands- und Funktionsfähigkeit für alle privaten Abwasserleitungen mit industriellem oder gewerblichem Abwasser wird in den meisten Fällen mit einer Kamera durchgeführt. Neue und erneuerte Abwasserleitungen werden mit Wasser- oder Luftdruck geprüft. Dies gilt auch bei gewerblichem Abwasser bestimmter Herkunftsbereiche und wenn Leitungen für die Kamera nicht erreichbar sind. Die Prüfungen müssen von einem anerkannten Sachkundigen ausgeführt werden.

Darüber hinaus finden Sie zusätzliche Informationen auf folgender Internetseite der Verbraucherzentrale NRW: http://www.vz-nrw.de/kanal.

Sollte die Prüfung ergeben, dass Ihre Abwasserleitungen nicht in Ordnung sind, müssen diese evtl. saniert werden. Entscheidend sind Art und Umfang der Schäden. In den meisten Fällen haben Sie bis zu 10 Jahre Zeit, eine Sanierung durchzuführen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, so beispielsweise die Sanierung in offener Bauweise oder die grabenlose Sanierung. Wir empfehlen Ihnen, sich beraten zu lassen und auf jeden Fall Vergleichsangebote von mehreren Fachbetrieben einzuholen.

Ganz einfach zur Prüfbescheinigung

  • Fachbetrieb kontaktieren
    Vereinbaren Sie einen Termin zur Funktionsprüfung mit einem anerkannten Sachkundigen. Einen in NRW zugelassenen Sachkundigen finden Sie auf folgender Internetseite:
    Externer Link: http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
    Die Muster-Prüfbescheinigung haben wir für Sie hinterlegt:
    Pdf-Datei: Musterprüfbescheinigung
    Weitergehende Informationen finden Sie hier:
    Externer Link: Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
  • Prüfung durchführen lassen
    Der Sachkundige führt die Funktionsprüfung Ihrer Abwasserleitungen durch. Sie erhalten dann die erforderliche Bescheinigung gemäß Landeswassergesetz.
  • Bescheinigung einreichen
    Eine Kopie der Bescheinigung reichen Sie uns bitte ein, ganz gleich ob das Ergebnis „dicht“ oder „undicht“ lautet.
  • Gegebenenfalls Abwasserkanäle sanieren lassen
    Sollte die Prüfung ergeben, dass Ihre Abwasserleitungen undicht sind, müssen diese saniert werden. Die einzuhaltende Sanierungsfrist richtet sich nach der Art der Schäden und der Lage Ihres Grundstücks. Nach der Sanierung lassen Sie dann bitte die Abwasserleitungen erneut von einem Sachkundigen prüfen und sich die Dichtheit bescheinigen.
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Donnerbachweg 15
53332 Bornheim

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