Die Erklärung gilt für den StadtBetrieb Bornheim AöR mit der Internetseite: www.stadtbetrieb-bornheim.de
Diese Website ist teilweise mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vereinbar. Wir überarbeiten derzeit unsere Webseite und stellen im Zuge dessen eine möglichst vollständige Barrierefreiheit her. Da dieser Prozess noch nicht gänzlich abgeschlossen ist, gibt es noch teilweise nicht barrierefreie Inhalte, die im Folgenden erläutert werden.
Die Webseite ist derzeit aus folgenden Gründen noch nicht zu 100 % barrierefrei:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bestehenden Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 24.Oktober 2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0 beruht auf:
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
StadtBetrieb Bornheim AöR
Herr Patrick Engl
Donnerbachweg 15
53332 Bornheim
patrick.engl(at)sbbonline.de
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de) zu erreichen.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik