Wasserversorgung - Standrohre

Rechtsgrundlagen

Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 beinhaltet als Rechtsgrundlage die Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Wasserversorgung im Stadtgebiet Bornheim.

Die aktuelle Fassung steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung:

Wasserversorgungssatzung

Standrohre

Sie können Standrohre für die Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz in Bornheim ausleihen:

Bei der Verwendung als Trinkwasser gelten besondere Bestimmungen (Anmeldung beim Gesundheitsamt, Notwendigkeit von Wasseranalysen, etc.). Halten Sie in diesen Fällen unbedingt vorher Rücksprache mit uns.

Reservierung von Standrohren

Für die Reservierung eines Standrohrs füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die Reservierung wird erst durch eine Terminbestätigung des SBB (E-Mail oder telefonisch) verbindlich.

Mit einem Standrohr können Sie Trinkwasser direkt aus dem Rohrnetz entnehmen - sei es für Baustellen, Veranstaltungen oder als kurzfristige Zwischenlösung zur Bewässerung.
Wenn Sie nicht wissen, wo sich der nächstgelegene Hydrant befindet, lassen Sie vorab unter der E-Mail-Adresse leitungsanfrage(at)sbbonline.de kostenfrei einen Übersichtsplan der Hydranten erstellen.

Hinweis für die Befüllung von Pools und Schwimmbecken: Bei Wasser aus Schwimmbecken und Pools handelt es sich um Abwasser, welches nicht in den Untergrund eingeleitet werden darf. Bei der Entleerung bzw. Reinigung muss dieses Abwasser der öffentlichen Sammelkanalisation zugeführt werden. Dies bedeutet, dass für die Befüllung von Pools und Schwimmbecken Kanalbenutzungsgebühren berechnet werden. Hinzu kommt, dass es bei unsachgemäßer Benutzung von Standrohren und Hydranten zu Trübungen/Braunfärbungen von Trinkwasser kommen kann, welche zwar nicht gesundheitsgefährdend sind, aber gerade in Pools und Schwimmbecken als „unschön“ anzusehen sind. Der SBB haftet nicht für den Austausch des Wassers.
Aus vorgenannten Gründen empfiehlt der SBB, die Befüllung von Pools und Schwimmbecken über die vorhandene Hausanschlussleitung vorzunehmen.

Ausgabe von Standrohren: auf dem Betriebsgelände des SBB, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim

Informationen zur Leihgebühr:
(§ 34 Abs. 5 Wasserversorgungssatzung)
Download: Nutzungsbedingungen für Standrohre (Stand: Oktober 2021)
Alle Gebühren zuzüglich 7 % MwSt.
Bearbeitungsgebühr pro Ausleihe: 20,00 €
Reinigungspauschale je ausgegebenes Standrohr: 20,00 €
Monatliche Grundgebühr (tagesgenaue Abrechnung): 25,00 €
Verbrauchsgebühr Wasser:  2,03 €/m³
Kanalbenutzungsgebühren bei Pool- und Schwimmbeckenbefüllung: 2,82 €/m³ ohne MwSt.

Kaution:
für nicht ortsansässige Firmen und Personen: 500 €
für ortsansässige Firmen und Personen: 250 €

Zahlungsmöglichkeiten für die Kaution:
Die Kaution ist vorab per Überweisung auf das Konto des Stadtbetrieb Bornheim AöR zu entrichten. Eine Zahlung mit Verrechnungsscheck oder Bargeld ist grundsätzlich nicht möglich.

Volksbank Köln Bonn eG
IBAN:  DE42380601860101010015
BIC: GENODED1BRS
Verwendungszweck: Standrohrkaution

Bitte nehmen Sie die Überweisung oder Einzahlung der Kaution vor, bevor Sie das Standrohr abholen. Zur Abholung bringen Sie bitte den Überweisungsbeleg oder die Einzahlungsquittung mit.

Ihre Fragen beantworten wir gerne telefonisch montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr:

  • Fragen zur Reservierung, Nutzung oder Rückgabe von Standrohren unter 02227/9320-35 oder 02227/9320-27
  • Fragen zur Abrechnung der Standrohre unter 02227/9320-59

Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder

Rechnungsempfänger
Abholer
(bitte Überweisungsbeleg hochladen oder zur Abholung mitbringen)
Ort Standrohrnutzung
(z.B. Bauwasser für Neubau, Bauwasser für Abriss, Bauwasser für Straßenarbeiten, landwirtschaftliche Zwecke, Gartenbewässerung, Tiere tränken, Teich füllen, Zirkus, Filmdreh, öffentliche Veranstaltung [Junggesellenfest, Schützenfest, Kirmes, Karnevalsveranstaltung, Weihnachtsmarkt etc.]
Gewünschter Termin Abholung

(im Zeitraum Montag bis Donnerstag von 900-1200 Uhr, Sondertermine auf Anfrage)

Kontakt
Öffnungszeiten Übersicht zu unseren Öffnungszeiten.

 

Anfahrt

StadtBetrieb Bornheim AöR
Donnerbachweg 15
53332 Bornheim

Anfahrt mit Google Maps planen.

Tel.: +49 2227 9320 0
Mail: sbbmail(at)sbbonline.de

 

weitere Informationen
Kontakt