Grabstätten der Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft

Das Gräbergesetz des Bundes (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 1. Juli 1965) verpflichtet die Länder, die auf ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft festzustellen, einzurichten sowie zu pflegen und zu erhalten. Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Bornheim werden insgesamt 314 Gräber mit Opfern im Sinne des Gräbergesetzes zum mahnenden Totengedenken erhalten und vom StadtBetrieb Bornheim gepflegt.

Darunter befindet sich neben Einzelgräbern auf verschiedenen Friedhöfen im gesamten Stadtgebiet auch der Ehrenfriedhof Walberberg, der sich auf dem Gelände des kommunalen Friedhofes in Walberberg, Eingang Hanrathstraße, befindet.

Die folgende Übersicht gibt weitere Informationen.

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Öffnungszeiten Übersicht zu unseren Öffnungszeiten.

 

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StadtBetrieb Bornheim AöR
Donnerbachweg 15
53332 Bornheim

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Tel.: +49 2227 9320 0
Mail: sbbmail(at)sbbonline.de

 

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