Grabarten

Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Bornheim werden unterschiedliche Grabarten angeboten.

Pdf-Datei: Übersicht der verfügbaren Grabarten

Erläuterungen zu den einzelnen Grabarten

Reihengrabstätte für Erdbestattungen

Es handelt sich um Einzelgrabstätten, in denen jeweils ein Sarg beigesetzt werden kann. Die Grabstätten werden fortlaufend belegt und liegen in Reihe nebeneinander. Die Größe der Grabstätten beträgt 2,50 m Länge x 1,25 m Breite, inkl. 0,30 m breiten Wegen zwischen den Grabstätten. Das Nutzungsrecht endet automatisch nach der Ruhezeit von 20 Jahren und kann nicht verlängert werden. Die Grabstätte wird nach Ablauf der Ruhezeit kostenfrei durch den StadtBetrieb Bornheim geräumt.

Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen

Diese auch als Rasengrabstätten bezeichneten Grabstätten sind pflegefreie Reihengräber für Sargbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Die Grabstätten können mit einer im Rasen eingelassenen Gedenktafel versehen werden. Die Pflege der gesamten Anlage erfolgt durch den StadtBetrieb Bornheim. Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren werden die Grabstätten durch den StadtBetrieb Bornheim kostenfrei abgeräumt. Diese Grabart wird derzeit ausschließlich auf dem Friedhof Bornheim angeboten.

Wahlgrabstätte für Erdbestattungen

Die Lage dieser Grabstätten kann durch den Erwerber ausgewählt werden und der Erwerb einer oder mehrerer Grabstellen ist möglich. Die Doppelbelegung einer einzelnen Grabstätte mit Särgen ist möglich, sofern die erste Beisetzung in Tiefenlage erfolgt ist. Zusätzlich können je Grabstelle zwei Urnen am Fußende beigesetzt werden. Alternativ können ein Sarg oder bis zu 6 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit zwischen 1 und maximal 30 Jahren verlängert werden. Am Ende der Laufzeit müssen diese Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten oder kostenpflichtig durch den StadtBetrieb Bornheim abgeräumt werden. Die Größe einer einzelnen Grabstätte beträgt i. d. R. 2,50 m Länge x 1,25 m Breite, inkl. 0,30 m breiten Wegen zwischen den Grabstätten. In bestehenden Grabreihen können die Abmessungen jedoch abweichen. Bevor eine Grabeinfassung oder sonstige bauliche Anlagen errichtet werden, ist unbedingt Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung zu halten.

Urnenreihengrabstätte

In diesen Einzelgrabstätten wird jeweils eine Urne beigesetzt. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und die Größe beträgt 0,80 m Länge x 0,62 m Breite, inkl. 0,20 m breiten Wegen zwischen den Grabstätten. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden und endet automatisch nach 20 Jahren. Die Urnenreihengrabstätten werden durch den StadtBetrieb Bornheim kostenfrei abgeräumt.

Urnenwahlgrabstätte

Bei diesen Grabstätten kann die Lage vom Erwerber ausgewählt werden. In jede Grabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Größe beträgt 0,80 m Länge x 1,25 m Breite, inkl. 0,20 m breiten Wegen zwischen den Grabstätten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist jederzeit zwischen 1 und maximal 30 Jahren möglich. Am Ende der Laufzeit müssen diese Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten oder kostenpflichtig durch den StadtBetrieb Bornheim abgeräumt werden.

Kolumbarien / Urnengrabstätten in Mauernischen

Urnengrabstätten in Kolumbarien werden bereits auf vielen Friedhöfen im Stadtgebiet angeboten. Der StadtBetrieb erweitert dieses Angebot fortlaufend. In jeder Kammer der Kolumbarien können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Urnengrabstätten in Mauernischen sind jedoch nur für eine Urne konzipiert. Eine solche Grabanlage befindet sich auf dem Friedhof Merten neu.

Baumgrabstätte

Diese Urnenbestattungen erfolgen am Fuß oder im nahen Umfeld eines Baumes und zählen zu den Urnenwahlgrabstätten. Die Lage der Grabstätte, in der bis zu 2 Urnen beigesetzt werden können, wird vom Erwerber ausgewählt. Derzeit wird diese Grabart auf den Friedhöfen Hersel, Bornheim, Dersdorf und Waldorf angeboten.

Anonyme Urnenreihengrabstätte

Diese Beisetzungen finden unter Ausschluss der Angehörigen oder sonstiger Personen statt. Die Lage der Grabstelle wird nicht bekannt gegeben und nicht kenntlich gemacht. An einem zentralen, anonymen Gedenkplatz kann Blumenschmuck oder ähnliches abgelegt werden. Derzeit ist diese Bestattungsform auf dem Friedhof Bornheim möglich.

Aschenstreufeld

Aschenverstreuungen sind nur möglich, wenn eine entsprechende schriftliche Verfügung des Verstorbenen vorliegt. Nachdem auf einer Rasenfläche vor der Bestattung die Grasnarbe auf einer Fläche von 1 m² Größe aufgenommen wurde, wird die Asche der Verstorbenen dort verstreut. Angehörige oder sonstige Personen können anwesend sein. Derzeit wird diese Grabart auf dem Friedhof Bornheim angeboten.

Sternenkinderfeld

Auf dem Friedhof Kardorf wurde an zentraler Stelle eines kreisförmig angelegten Grabfeldes ein Gedenkstein errichtet, an dem auch Kindern gedacht werden kann, die nicht dort bestattet wurden. Neben einer reinen Gedenkstätte werden Kinder bestattet die vor, während oder bald nach Ihrer Geburt gestorben sind. Im Allgemeinen werden diese Kinder als „Sternenkinder“, „Engelskinder“ oder „still geborene Kinder" bezeichnet. Es handelt sich meist um Fehl-, Tot- oder Frühgeburten oder einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch. Die Grabstätten werden mit individuell gestaltbaren Platten aus Naturstein abgedeckt. Die Anlage wird durch den StadtBetrieb Bornheim gepflegt.

Kindergrabstätte

Auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet befinden sich Kindergrabstätten für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Diese Reihengrabstätten sind Einzelgrabstätten, in denen jeweils ein Sarg beigesetzt werden kann. Die Belegung erfolgt fortlaufend und in Reihe nebeneinander. Die Größe der Grabstätte beträgt 1,25 m Länge x 0,80 m Breite, inkl. 0,30 m breiten Wegen zwischen den Grabstätten. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden und endet automatisch nach 15 Jahren. Die Kindergrabstätten werden durch den StadtBetrieb Bornheim kostenfrei abgeräumt.

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Donnerbachweg 15
53332 Bornheim

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